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   AG Kleve, 15.05.1996 - 2 C 92/96   

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https://dejure.org/1996,6933
AG Kleve, 15.05.1996 - 2 C 92/96 (https://dejure.org/1996,6933)
AG Kleve, Entscheidung vom 15.05.1996 - 2 C 92/96 (https://dejure.org/1996,6933)
AG Kleve, Entscheidung vom 15. Mai 1996 - 2 C 92/96 (https://dejure.org/1996,6933)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kündigung eines Reisevertrages wegen Überbuchung, Alternativangebot

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 651 e Abs. 1
    Kündigung eines Reisevertrages wegen Überbuchung, Alternativangebot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung im Voraus gezahlter Reisekosten; Voraussetzungen der Kündigung eines Reisevertrags bei Umquartierung in ein Ersatzhotel; Anspruch auf Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterbringung an nicht gebuchtem Urlaubsort

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Urlauber muss bei Hotelüberbuchung Ersatzhotel in 150 km Entfernung nicht hinnehmen - Hotels am Urlaubsort waren ausgebucht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 121
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 25.10.1983 - 5 U 2270/83

    Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude; Vorliegen eines Reisemangels auf

    Auszug aus AG Kleve, 15.05.1996 - 2 C 92/96
    Den durch diesen Hotelwechsel wäre der Inhalt und der Gesamtzuschnitt der Reise so wesentlich verändert worden, dass das Ersatzquartier in Puerto de la Cruz selbst dann nicht als gleichwertiges Alternativhotel anzusehen wäre, wenn die Ausstattung und der Standard des Hotels den vertraglichen Zusicherungen der Beklagten und damit den berechtigten Erwartungen der Reisenden entsprochen hätte (OLG E, NJW-RR 1989, 1078, OLG N, NJW 1984, 132, mwM).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.1989 - 18 U 72/89
    Auszug aus AG Kleve, 15.05.1996 - 2 C 92/96
    Den durch diesen Hotelwechsel wäre der Inhalt und der Gesamtzuschnitt der Reise so wesentlich verändert worden, dass das Ersatzquartier in Puerto de la Cruz selbst dann nicht als gleichwertiges Alternativhotel anzusehen wäre, wenn die Ausstattung und der Standard des Hotels den vertraglichen Zusicherungen der Beklagten und damit den berechtigten Erwartungen der Reisenden entsprochen hätte (OLG E, NJW-RR 1989, 1078, OLG N, NJW 1984, 132, mwM).
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